Infothek

Steuern / Einkommensteuer 
Mittwoch, 16.10.2024

Für Erneuerung einer Heizungsanlage Steuerermäßigung nach § 35c EStG nur nach Montage und vollständiger Überweisung des Rechnungsbetrags

Die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen gemäß § 35c EStG, wie z. B. den Einbau eines modernen Heizkessels, kann erst dann gewährt werden, wenn die Montage vorgenommen und auch der Rechnungsbetrag vollständig auf das Konto des Installationsunternehmens bezahlt wurde.

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Steuern / Umsatzsteuer 
Mittwoch, 16.10.2024

Behandlung von Zuschüssen als echte Zuschüsse oder umsatzsteuerbares Entgelt

Der Bundesfinanzhof musste klären, ob Zuschüsse, die eine Gemeinde auf Grundlage des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes erhält, echte Zuschüsse sind oder ob es sich um Entgelt eines Dritten handelt.

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Steuern / Sonstige 
Dienstag, 15.10.2024

Achtung: Gefälschte Steuerbescheide per Post im Umlauf

Das Landesamt für Steuern Niedersachsen warnt: Zurzeit versuchen Betrüger über den Versand gefälschter Steuerbescheide an das Geld potenzieller Opfer zu gelangen. Die Betrüger verwenden dabei keine elektronische Kommunikation (z. B. E-Mail), sondern versenden die gefälschten Steuerbescheide mit der klassischen Briefpost an Bürger.

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Steuern / Sonstige 
Dienstag, 15.10.2024

Zum Teilerlass der Grundsteuer bei Ertragsminderung

Für die Grundsteuer ist die sachliche Unbilligkeit im Falle der Ertragsminderung abschließend in den §§ 32 ff. GrStG geregelt. Ein darüber hinausgehender (teilweiser) Grundsteuererlass aufgrund des Umstandes, dass der Steuerpflichtige wegen seiner persönlichen Einkommens- und Vermögenssituation die Grundsteuer nicht oder nur schwer aufbringen kann, ist bei der Grundsteuer als Realsteuer nicht vorgesehen.

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Steuern / Erbschaft-/Schenkungsteuer 
Montag, 14.10.2024

Forderungsverzicht zwischen Gesellschaftern einer GmbH ohne angemessenen Wertausgleich als freigebige Zuwendung

Wenn Gesellschafter einer GmbH wirksam vereinbart haben, dass Leistungen in die Kapitalrücklage gesellschafterbezogen zugeordnet werden, wird jedoch die Kapitalrücklage im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung abweichend hiervon allen Gesellschaftern entsprechend ihren Beteiligungsquoten zugerechnet, kann der Verzicht auf einen angemessenen Wertausgleich durch den Gesellschafter, der die Leistungen erbracht hat, eine freigebige Zuwendung zugunsten der Mitgesellschafter darstellen.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.